Der Jugendzeltplatz steht allen Jugendgruppen, Jugendverbänden und sonstigen Trägern der Jugendarbeit zur Verfügung, soweit ein/e ErzieherIn oder GruppenleiterIn mit Jugendleiterausweis oder gleichwertiger Qualifizierung die Betreuung und Aufsicht über die Gruppe inne hat.
Eine Belegung durch Einzelpersonen ist nicht möglich. Die maximale Belegungskapazität beträgt 100 Personen.
Der Aufenthalt auf dem Jugendzeltplatz ist für GruppenleiterInnen mit gültiger Juleica (Informationen und Antragsverfahren www.juleica.de) für die gesamte Aufenthaltsdauer kostenlos. Einzige Vorraussetzung: Die Juleica wird vor dem Belegungsbeginn mit einer Ausweiskopie des Inhabers in der Gemeindeverwaltung Bechhofen vorgelegt.